Komitee gegen Polizeigesetz vor Bundesgericht

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Komitee gegen Polizeigesetz vor Bundesgericht

Die JUSO Kanton Zürich hat unter der Federführung der Demokratischen JuristInnen Zürich (DJZ) und zusammen mit drei weiteren politischen Parteien sowie mehreren Einzelpersonen gegen das neue Polizeigesetz am Bundesgericht Beschwerde erhoben. Insgesamt 15 Bestimmungen werden als nicht verfassungs- bzw. EMRK-konform gerügt.

Der Hauptpunkt der Beschwerde liegt darin, dass das Polizeigesetz sehr unklare Formulierungen, zum Teil auch gar keine Aussagen, zu den Voraussetzungen von Grundrechtseinschränkungen enthält. Zudem suggeriert das neue Polizeigesetz, die Polizei erhalte die Eingriffsberechtigung für bestimmte Situationen, ohne an die Verhältnismässigkeit gebunden zu sein, was nicht sein kann. Nicht zuletzt widerspricht das Gesetz bisherigen Entscheiden des Bundesgerichtes und klaren EMRK-Bestimmungen.

Beschwerde im Wortlaut (DJZ)
Komitee gegen das Polizeigesetz