Wende im Kampf um das Ausgehverbot in Dänikon: JUSO gewinnt vor Verwaltungsgericht

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Wende im Kampf um das Ausgehverbot in Dänikon: JUSO gewinnt vor Verwaltungsgericht

Der Kampf hat sich gelohnt! Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat gemäss heutiger Mitteilung die gemeinsame Beschwerde von Regula Lächler und der JUSO Kanton Zürich gutgeheissen und das geplante Däniker Ausgehverbot für Jugendliche für unzulässig erklärt. Die JUSO und Regula Lächler stehen heute Mittag um 12.15 Uhr für weitere Informationen bei einer Pressekonferenz auf dem Dorfplatz in Dänikon zur Verfügung.

In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung erklärt das Verwaltungsgericht, dass das geplante „Ansammlungsverbot" für schulpflichtige Jugendliche nach 22.00 Uhr die Grundrechte der Jugendlichen über Gebühr einschränkt.

Das Gericht ist dabei der Argumentation der JUSO gefolgt. David Gallusser: „Vandalismus und Nachtruhestörungen können schon mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen geahndet werden. In der Freizeit rumhängen muss aber auch in Dänikon erlaubt sein!"

Die JUSO ist sehr erfreut über dieses hoffentlich für die ganze Schweiz wegweisende Urteil und beglückwünscht insbesondere die Däniker Handarbeitslehrerin und Mit-Beschwerdeführerin Regula Lächler zu diesem Erfolg. Amr Abdelaziz: „Dänikon kann stolz sein auf diese mutige und engagierte Bürgerin und auf alle, die sie in Dänikon unterstützt haben."

Die JUSO hofft, dass der Gemeinderat von Dänikon nun Einsicht zeigt und eingesteht, dass er mit dem Ausgehverbot auf dem falschen Dampfer war. Amr Abdelaziz: „Der Däniker Gemeinderat behauptete in seiner Beschwerdeantwort allen Ernstes, dass das blosse Beisammensein schulpflichtiger Jugendlicher in Dänikon eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Wir hoffen, dass dies ein einmaliger intellektueller Lapsus war."

Die JUSO, Regula Lächler und Däniker Jugendliche laden die interessierten Medien heute Mittag um 12.15 Uhr zu einer gemeinsamen Pressekonferenz auf dem Dorfplatz (Alte Landstrasse 21) von Dänikon (unweit vom Wohnort des Gemeindepräsidenten von Dänikon) ein. Kopien des Urteils des Verwaltungsgerichts werden vor Ort und auf www.juso.org zur Verfügung gestellt.