Ausgehverbot ist Geschichte
Ausgehverbot ist Geschichte
Ein voller Erfolg! Der Gemeinderat von Dänikon hat mitgeteilt, das Ausgehverbot nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Damit akzeptiert er das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts und sieht endlich ein, dass das Ausgehverbot verfassungswidrig ist. Das ist ein Grund zur Freude!
Zusammen haben mit der Däniker Bürgerin Regula Lächler haben wir das Ausgehverbot angefochten und letzte Woche nun Recht bekommen:Die Freiheit der Jugendlichen wird durch das Verbot auf unverhältnismässige Art und Weise eingeschränkt.
Trotz aller Freude: Dänikon ist nur eine Schweizer Gemeinde unter vielen, die ein Ausgeverbot kennen. Gossau, Chur oder das Zurzach sind nur die bekanntesten Orte, welche Jugendliche mit Repression das Rumhängen im öffentlichem Raum verbieten.
Wir fordern diese Gemeinden nun auf, ihre Ausgeverbote abzuschaffen. Falls nötig, werden wir rechtliche und politische Schritte unternehmen. Denn Ausgehverbote sollten der Vergangenheit angehören, oder?
Termine
- Delegiertenversammlung JUSO Kanton Zürich(2 Tage)
- JUSO Stamm im Zähringer(3 Tage)
- JUSO Stamm im Zähringer(10 Tage)
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Kommentare
Re: Ausgehverbot ist Geschichte
Dieser Erfolg ist wirklich genial - und muss meiner Meinung nach zwingend gesamtschweizerisch weiterverfolgt werden! Insofern wäre ein (für uns) positiver Bundesgerichtsentscheid natürlich auch nicht schlecht gewesen, hätten dann doch alle Gemeinden einsehen müssen, dass ein solches Verbot schlicht unverhältnismässig ist. Andererseits wäre ein jahrelanger, aufwendiger und teurer Rechtsstreit wohl auch nicht so das Wahre gewesen - jetzt muss die Juso in den den Kantonen aber unbedingt dranbleiben!
P.S.: Hier noch die Pressemitteilung Dänikons im Original: http://www.daenikon.ch/aktuelles_news/PDF/pressemitteilung_2009-05-19.pdf
Auch kantonale Entscheide relevant
Klar, ein Bundesgerichtsentscheid hätte mehr den Charakter einer bindenden Regelung als ein kantonaler Entscheid.
Jedoch ist auch dieser kantonale Entscheid ein riesiger Erfolg und kann für weitere Prozesse gebraucht werden. Kantonale Gerichte schauen oftmals, wie die anderen kantonalen Gerichte die Verfassung interpretieren. Der Entscheid hat also durchaus Signalwirkung.
Jugendtreff
http://www.zuonline.ch/storys/storys.cfm?vID=13604 (oder auch heute im Tagi)
Sorry, aber denen ist einfach wirklich nicht mehr zu helfen! Ich glaube kaum, dass irgendjemand wirklich einen Effort machen wird, ein neues Projekt aufzugleisen. Leidtragende sind einmal mehr die Jugendlichen der Region - und schliesslich wundern sich die Gemeinderäte, weshalb diese sich draussen aufhalten...