Neues Polizeigesetz

JUSO Blog

Neues Polizeigesetz

Was kritisiert die Juso an diesem Gesetz?
Momentan ist im Kanton Zürich ein neues Polizeigesetz am Entstehen, die erste Lesung im Kantonsrat ist bereits erfolgt und die zweite und letzte Lesung, in der keine grossen Änderungen mehr zu erwarten sind, findet am 23. April statt. Das Polizeigesetz wird primär die Gefahrenabwehr und die Prävention regeln.

Kurz gesagt, das „normale" Zusammentreffen von der Polizei mit der Bevölkerung, wenn es nicht um das Aufklären einer bestimmten Straftat geht. Denn für die polizeiliche Tätigkeit im Rahmen der Strafverfolgung, auch vor der Eröffnung des Strafverfahrens, gilt die Strafprozessordnung. Grundsätzlich wäre es begrüssenswert, dass das Handeln der Polizei endlich in einem Gesetz verankert wird und nicht mehr unzählige Verordnungen beigezogen werden müssen, wenn man die Zulässigkeit polizeilichen Handelns abklären will. Leider wurde jedoch die Chance, den Grundrechtsschutz der betroffenen Bevölkerung zu verankern, weitgehend verpasst, während die Kompetenzen der Polizei äusserst weit reichen.

Einige konkrete Punkte:

  • Wegweisungsartikel: Zwar wurde der Wegweisungsartikel nach der Vernehmlassung des Gesetzes entschärft, da der Protest dagegen bis zur SVP reichte. Doch noch immer sind Wegweisungen von einem Ort u.a. dann möglich, wenn eine Person oder eine Ansammlung von Personen, der sie angehört, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder wenn die Person oder eine Ansammlung von Personen, der sie angehört, Dritte erheblich belästigt, gefährdet oder unberechtigterweise an der bestimmungsgemässen Nutzung des öffentlich zugänglichen Raumes hindert. Es ist nun sehr schwierig zu sagen, wann genau die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Auch die Frage, wann genau Dritte an der bestimmungsgemässen Nutzung des öffentlichen Raums gehindert sind, ist ungeklärt. Falls das Gesetz in Kraft tritt, wird es an den Gerichten sein, die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe (nicht nur im Wegweisungsartikel, denn solche Begriffe sind im ganzen Gesetz zu finden) auszulegen. Gerade da das Gesetz auch viele repressive Massnahmen wie den Wegweisungsartikel enthält, die in Grundrechte eingreifen, erscheinen die unbestimmten Rechtsbegriffe besonders problematisch.
  • Überwachung des öffentlichen Raums: Es wird die Kompetenz der Polizei verankert, allgemein zugängliche Orte mit technischen Geräten zu überwachen, womit v.a. die Videoüberwachung gemeint ist. Besonders erwähnenswert ist, dass auch die verdeckte, also nicht deklarierte, Überwachung ausdrücklich als zulässig erklärt wird. Dies ist u.a. auch deshalb fragwürdig, da bei der offenen Überwachung immer damit argumentiert wird, dass sie die Delinquenz präventiv senkt sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht, während es sehr schwierig fällt, für die präventive verdeckte Überwachung öffentlcher Plätze Gründe zu finden. Der Antrag von links-grüner Seite, dass die Voraussetzungen zur Überwachung in einer Verordnung geregelt werden sollten, wurde abgelehnt. Dies bedeutet, dass auch für die Aufbewahrungsdauer und Verwendung solcher Daten eine Regelung fehlen wird.
  • Personenkontrollen: Es ist möglich Personen ohne Nennung eines Grundes anzuhalten und ihre Identität abzuklären sowie sie zu durchsuchen. Ein Antrag von links-grüner Seite, dass der Grund für die Kontrolle den Betroffenen genannt werden müsste, wurde im Kantonsrat abgelehnt.
  • Namensschilder PolizistInnen: Der Kantonsrat lehnte es ab, die PolizistInnen im normalen Ordnungsdienst mit Namensschildern zu versehen. Dies erschwert mögliche Klagen gegen PolizistInnen sehr. PolizistInnen auch im unfriedlichen Ordnungsdienst, also u.a. an Demonstrationen, zumindest mit Nummern oder ähnlichem zu kennzeichnen, wurde nicht mal diskutiert.
  • Fehlende Kontrollstelle: Die Chance, mit einer unabhängigen Kontroll- und Beschwerdestelle einen wirksamen Rechtsschutz gegen ungerechtfertigte Eingriffe der Polizei zu schaffen, wurde verpasst. Dies wäre notwendig, da Personen, die sich mit rechtswidrigen Handlungen der Polizei konfrontiert sehen, beim Versuch, ihre Rechte durchzusetzen, oft auf fast unüberwindliche Schwierigkeiten stossen. Dies zeigt sich auch darin, dass Verurteilungen von PolizistInnen praktisch nicht vorkommen.

Referendum ergreifen?
Die JUSO hat vor der ersten Lesung im Kantonsrat angekündigt, ein Referendum ernsthaft zu erwägen, wenn das Gesetz nicht grundlegend verbessert wird. Da nun tatsächlich alle Anträge von links-grüner Seite abgelehnt wurden, müssen wir uns daher mit diesem Gedanken befassen - viel Zeit bleibt nicht, denn es müssten nach Beschluss des Gesetzes innerhalb von zwei Monaten 3000 Unterschriften gesammelt werden.

Bedingung für die Ergreifung eines Referendums ist sicherlich die Beteiligung anderer Organisationen, denn falls es zu einer Abstimmung kommt, muss es das Ziel sein, dass in der Bevölkerung eine breite Diskussion über Sicherheit und polizeiliche Repression stattfindet. Auch dürfte das Gesetz nicht mit überwältigender Mehrheit angenommen werden, da dies für unsere Anliegen nur kontraproduktiv wäre.

Falls es sich zeigt, dass andere Organisationen bei einem Referendum dabei sind, wird in den nächsten Wochen eine DV der JUSO Kanton Zürich stattfinden, die darüber beschliesst. Wenn du motiviert bist bei einem allfälligen Referendum im Mai/Juni mitzuarbeiten, melde dich bitte bei info [ät] juso [dot] org - damit wir dann bei Sammelstart sofort loslegen können!