Polizeigesetz: JUSO zieht Referendum in Erwägung

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Polizeigesetz: JUSO zieht Referendum in Erwägung

Erste Lesung im Kantonsrat
Die JUSO Kanton Zürich ist beunruhigt über den derzeitigen Entwurf des Polizeigesetzes, der am kommenden Montag im Kantonsrat in einer ersten Lesung behandelt wird. Sollte der vorliegende Gesetzesentwurf nicht in einer Reihe von Punkten verbessert werden, erwägt die JUSO ernsthaft, ein Referendum zu ergreifen.

Wir begrüssen grundsätzlich, dass der Kanton Zürich endlich ein Polizeigesetz erhalten soll. Der bisherige Zustand, in dem nur die polizeiliche Generalklausel, das Verhältnismässigkeitsprinzip und ein Wirrwarr von Verordnungen legitimes polizeiliches Verhalten eingrenzen, ist für uns unhaltbar. Der nun vorliegende Gesetzestext ist unserer Auffassung nach aber in einigen entscheidenden Punkten noch stark verbesserungswürdig. Er ermöglicht einen Graubereich für Polizeiwillkür, indem er der Polizei beispielsweise erlaubt...:

... Randständige wegzuweisen und so zu kriminalisieren.

... ohne Nennung eines Grundes Personen anzuhalten und zu kontrollieren.

... Personen ohne begründeten Verdacht zu einer Entkleidung im Rahmen einer Durchsuchung zu nötigen und "in den ohne Hilfsmittel einsehbaren Körperöffnungen und Körperhöhlen nach Gegenständen oder Spuren [zu] suchen".

Wichtige positive Elemente, die polizeilicher Willkür vorbeugen könnten, wie zum Beispiel eine unabhängige Kontroll- und Beschwerdestelle fehlen derzeit hingegen noch.

Die sozialdemokratischen und grünen Mitglieder der kantonsrätlichen Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit haben eine Reihe von Minderheitsanträgen eingereicht, welche die oben bemängelten Missstände beheben würden. Sollten diese Anträge angenommen werden, könnte das Gesetz in einer Reihe von Punkten stark verbessert werden. Sollten diese Anträge hingegen abgelehnt werden, überlegt sich die JUSO Kanton Zürich, ein Referendum zu ergreifen.